Datenschutzerklärung der go well App

Aktualisiert am 07. August 2023

Allgemeine Hinweise

Du erhältst als Nutzer:in unserer go well App in dieser Datenschutzerklärung alle notwendigen Informationen darüber,
wie und in welchem Umfang, sowie zu welchem Zweck wir Daten von dir erheben und diese verwenden.
Die Erhebung und Nutzung deiner Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Europäischer Datenschutzverordnung und des Schweizer
Datenschutzgesetzes (DSG). Wir sind der Vertraulichkeit deiner personenbezogenen Daten verpflichtet und arbeiten deshalb streng innerhalb der Grenzen,
die die gesetzlichen Vorgaben uns setzen.

Art des Angebots

Go well unterstützt seine Nutzer:innen dabei nach dem stationären Aufenthalt eine für sie bedeutsame Tagesstruktur beizubehalten.
Zentrales Element von go well ist die Tagesplanung und -bewertung über die go well-Smartphone-Appliklation (nachfolgend App genannt)
unter Berücksichtigung der von den Nutzer:innen angestrebten Balance ihrer Lebensbereiche.

Umfang der erfassten Daten bei Nutzung der App

WELCHE DATEN WERDEN AUF DEM SMARTPHONE GESPEICHERT?

Alle Eingaben, die du im Zuge deiner Tagesplanung und Tagesbewertung vornimmst,
die daraus resultieren Auswertungen und Verläufe sowie deine Angaben in den wöchentlichen Fragebögen werden lokal auf deinem
Smartphone gespeichert.

WIE WERDEN IHRE ÜBER DIE APP ERFASSTEN DATEN AUF DEM SMARTPHONE GESCHÜTZT?

Bei jedem Öffnen der App wird der von dir gewählte Sicherungscode (eine vierstellige Zahlenkombination) abgefragt,
um zu verhindern, dass Dritte über dein Smartphone auf die Anwendung zugreifen können.
Um vor einem Ausprobieren der PIN durch Unbefugte zu schützen, wird die Entsperrung durch einen Sicherheitsautomatismus geschützt,
der wie folgt funktioniert: Nach drei fehlgeschlagenen Versuchen, die korrekte PIN einzugeben, wird die PIN-Eingabe eine Minute deaktiviert.
Die Sperrzeit verdoppelt sich nach drei weiteren Fehlversuchen auf zwei Minuten. Nach insgesamt neun Fehlversuchen musst du das Zurücksetzen
der PIN bei einem Studienmitarbeitenden telefonisch oder per E-Mail beantragen. Persönliche Angaben (wie dein Name oder eine E-Mail-Adresse),
die einen Rückschluss auf deine Person ermöglichen würden, werden für die Nutzung der App nicht benötigt, angefragt oder gespeichert.
Die in der Nutzung der App erhobenen Daten werden auf dem Smartphone geschützt gespeichert, so dass sie von keiner anderen Anwendung
ausgelesen werden können. Bei Verlust deines Smartphones werden alle Daten der App auf deinem Smartphone gelöscht, wenn du einen
Studienmitarbeitenden telefonisch oder per E-Mail über den Verlust informierst.

WO WERDEN MEINE DATEN GESPEICHERT?

Der Serverstandort und Speicherungsort ist die Frankfurt.

WERDEN MEINE DATEN AN DRITTE ÜBERMITTELT?

Ja, aber streng limitiert. Die im Rahmen dieser Studie erhobenen Daten werden ausschliesslich zu Forschungszwecken verwendet.
Die BINACON GmbH unterstützt die Studie als renommierter IT-Dienstleister, im Rahmen der Entwicklung und des Betriebs der App,
sowie bei der Unterstützung der Klinik-Administratoren. Die Studiendaten werden in pseudonymisierter Form von der Universität
Fribourg gespeichert und ausgewertet. Auf den Pseudonymisierungsschlüssel hat nur die Studienleitung, Studienadministration oder
von ihnen autorisiertes Personal Zugriff.

FOLGENDE DATEN WERDEN IM RAHMEN IHRER GO WELL-NACHSORGE GESPEICHERT:

Während der nächsten 3 Monate, in denen du die go well App nutzt, werden die Daten, die du in der App angibst, auf deinem Handy
gespeichert und zusätzlich als Backup auf geschützten Servern. Außerdem wird Deine Geräte-ID gespeichert.
Die Daten, die du in den externen Fragebögen ausfüllst, werden direkt auf geschützten Servern gespeichert.

WIE LANGE WERDEN IHRE DATEN GESPEICHERT?

Nach der Beendigung deiner Studienteilnahme nach 3 Monaten werden alle personenbezogenen Daten gelöscht.

WER KANN EINEN BEZUG MEINER DATEN ZU MEINER PERSON HERSTELLEN?

Alle deine in der App eingegebenen Gesundheitsdaten werden pseudonymisiert (d.h. kodiert, ohne Angaben von Namen, Anschrift,
Initialen oder Ähnliches) gespeichert. Die Zuordnung deiner in die go well App eingegebenen Daten zu deiner Person ist nur der
Studienleitung über eine nur ihnen zugängliche Zuordnungsliste möglich.
Die Entwickler der Firma BINACON GmbH haben lediglich Zugang zu den kodierten Daten, ein Rückschluss auf deine Person ist ihnen
nicht möglich.

Speicherung und Übermittlung der erfassten Daten

Alle Daten, die zur ordnungsgemässen Durchführung von go well zeitlich begrenzt gespeichert werden, werden an einen Server
übermittelt und dort gemäss des Schweizer Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) gespeichert. Deine persönlichen Daten werden
gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und dem Gesetz vom 1. August 2018 betreffend die
Organisation der nationalen Datenschutzkommission, und genauer den Artikeln 63 bis 65 des genannten Gesetzes, streng
vertraulich behandelt. Die Studiendaten werden zudem in pseudonymisierter Form von der Universität Fribourg gespeichert und
ausgewertet. Auf den Pseudonymisierungsschlüssel haben nur die Studienleiter:innen oder von ihnen autorisierte Personen Zugriff.

IHRE RECHTE GEMÄß DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

– Recht auf Widerruf
Du hast das Recht, deine Einwilligung zur Studienteilnahme jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird
jedoch die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

– Recht auf Auskunft
Du hast das Recht auf Auskunft über die dich betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten.

– Recht auf Berichtigung
Wenn du feststellst, dass unrichtige Daten zu deiner Person verarbeitet werden, kannst du Berichtigung verlangen. Unvollständige
Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks der Verarbeitung vervollständigt werden.

– Recht auf Löschung
Du hast das Recht, die unverzügliche Löschung deiner Daten zu verlangen, wenn bestimmte Löschgründe vorliegen.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden,
nicht mehr erforderlich sind.

– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Du hast das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung deiner Daten. Dies bedeutet, dass deine Daten zwar nicht gelöscht,
aber gekennzeichnet werden, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken.

Zur Wahrnehmung der vorbenannten Rechte wende dich bitte an deinen jeweiligen Studienmitarbeiter. Unabhängig davon, dass es dir auch freisteht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, hast du das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung deiner Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.